Argumente

Wir sind grundsätzlich nicht gegen Windkraftanlagen, jedoch befürworten wir den SFS Standort in Heerbrugg nicht. Das nächstgelegene Wohngebäude befindet sich nur 250 Meter entfernt.

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Grössenvergleich

Vergleich der geplanten SFS-Grosswindkraftanlage in Au-Heerbrugg, die nur 250 Meter von einem Wohngebäude entfernt in einer Mischzone direkt neben einer Wohnsiedlung errichtet werden soll, mit den Roche-Türmen in Basel: Den höchsten Gebäuden der Schweiz!


Keine Grosswindkraftanlage an Siedlungsgebiete!


Die Firma SFS will in Heerbrugg auf ihrem Firmengelände eine Grosswindkraftanlage errichten. 

Diese Anlage soll jetzt überstürzt im Richtplan festgesetzt werden. 


Worum geht es?

Damit die geplante Grosswindkraftanlage überhaupt gebaut werden kann, braucht

es im kantonalen Richtplan einen entsprechenden Eintrag. Der Kanton hat dazu

eine nachträgliche Ergänzung der bereits laufenden Richtplananpassung gemacht.

Die Änderung wurde ohne jede Erläuterung und Begründung, nur mit einem

kurzen Projektbeschrieb des Betreibers, zur öffentlichen Mitwirkung mit sehr

kurzer Frist aufgelegt.


Was spricht gegen die geplante Anlage?


► Monsterwindrad

Die Gesamthöhe soll 220 Meter betragen, der Rotordurchmesser 160 Meter.

Das ist höher als das höchste Gebäude in der Schweiz, der Roche-Turm in Basel mit 178 Meter. Eine so grosse Anlage passt nicht zur örtlichen Umgebung. Der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild ist viel zu gross.


► Viel zu nahe bei Siedlungsgebiet

Wollen wir wirklich im Siedlungsgebiet ein Monsterwindrad haben? Der Standort liegt nur

250 Meter von einer Wohn- und Gewerbezone und 320 Meter von einer Wohnzone entfernt. 

Der Abstand ist viel zu gering, üblich sind wegen Lärmschutz Planungsabstände von 300 Meter zu

Mischzonen und 500 Meter zu Wohnzonen, wie sie vom Bund oder von Umweltbüros verwendet

werden. Die geplante Anlage liegt im Siedlungsgebiet.


► Lärmbelästigung

Die Turbine erzeugt auf Nabenhöhe Lärm so laut wie eine Motorsäge oder ein Presslufthammer. Der Lärm ist pulsierend und daher akustisch sehr störend. Bei den gegebenen geringen Abständen zu Wohnbauten können die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung nicht eingehalten werden. Die Eidgenössische

Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) hat schon für eine schwächere Turbine eine Überschreitung der Grenzwerte für Wohnzonen bis zu 450 Meter festgestellt.


► Optische Bedrängungswirkung

Eine so riesige Anlage «erschlägt» die Anwohner von der optischen Wirkung her. Die Entfernung zu Wohngebäuden müsste mindestens die 2- bis 3-fache Höhe betragen, um diesen Effekt zu begrenzen.


► Wertverlust von Immobilien: 

Vor allem Wohnimmobilien verlieren in der Nähe

von Windkraftanlagen an Wert. Der HEV Region Winterthur weist in seiner

umfangreichen Studie bei 300 m Entfernung einen Wertverlust von rund 25%

aus.

► Schattenwurf ist möglich bis 1'400 Meter, weitere negative Emissionen sind:

Lichtverschmutzung durch Befeuerung (nächtliches rotes Blinklicht), Infraschall (Schall unterhalb der Hörgrenze) und Gefahr von Eiswurf im Winter.


► Windräder sind eine Todesfalle für Vögel und Fledermäuse.


► Geringe Stromproduktion: 

Das Riesenwindrad soll jährlich knapp 5 GWh Strom erzeugen. Angesichts seiner enormen Dimensionen erscheint diese Ausbeute bescheiden, vergleichbar mit einem Kleinkraftwerk. Der Schaden übersteigt den Nutzen bei Weitem! Windkraftanlagen an geeigneten Standorten können bis zu 8 GWh erzeugen. Darüber hinaus wird der erzeugte Strom zu 100% von SFS selbst genutzt, während die Bevölkerung keinen Nutzen daraus zieht.


► Widerspricht der Windenergiestrategie des Bundes: 

Um die Anzahl der betroffenen Gebiete möglichst gering zu halten, wird eine räumliche

Konzentration von Anlagen angestrebt. Einzelanlagen sind nicht erwünscht.


► Negative Auswirkungen auf die Gemeinde: 

Verlust von Standortattraktivität und damit einhergehend sinkende Steuereinnahmen. Viele Leute wollen nicht in

der Nähe von Windrädern wohnen.


► Alternativen: 

Es gibt viel bessere Möglichkeiten zur umweltfreundlichen Energiegewinnung: Solarenergie (auf verbauten Flächen), Holz/Biomasse (Fernwärme), Umweltwärme und Wasserkraft.


Die von uns genannten Punkte müssen untersucht und beurteilt werden und die Ergebnisse müssen vorgelegt werden, bevor die Mitwirkung überhaupt gestartet werden kann. Im Richtplanentwurf steht nur das Ergebnis, es gibt aber keine Erläuterungen dazu. Wir fordern daher eine sofortige Verschiebung der

Mitwirkung, bis der Richtplanentwurf vollständig ist und alle relevanten Unterlagen für die Bevölkerung zur Einsicht verfügbar sind. 

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Siehe Video mit Fakten: Animation zur Sichtbarkeit Effizienz, Richtplanung / Mitwirkung und dem Wertverlust von Immobilien durch die geplante Windenergieanlage von SFS

(Videos erstellt von: Hans Dörig von Lutzenberg)

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