Wir fordern Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und Windkraftanlagen!


IG GEGENWIND AU-HEERBRUGG  

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität in unserer Gemeinde zu erhalten und die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der geplanten Grosswindkraftanlage ausreichend zu schützen. Wir sind nicht gegen Windenergie, aber gegen Windkraftanlagen an ungeeigneten Standorten. Siedlungsgebiete eignen sich definitiv nicht für Windräder!

NEWS: 11.11.2025 

Der Kanton St. Gallen hält gesetzliche Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen in den Gemeinden für unzulässig.


Medienmitteilung der IG Gegenwind Au-Heerbrugg

Au-Heerbrugg, 12. November 2025


Kanton St.Gallen stellt Volksentscheid infrage – schwerer Eingriff in Gemeindeautonomie

Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg nimmt mit grosser Irritation zur Kenntnis, dass der Kanton St.Gallen die von der Bevölkerung der Gemeinde Au angenommene Abstandsinitiative nachträglich als nicht genehmigungsfähig erklären will.

Nach positiver Vorprüfung durch Gemeinde und Kanton investierten wir als Initianten erhebliche Zeit, finanzielle Mittel und personelle Ressourcen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Februar 2025 klar entschieden. Dass dieses demokratische Votum nun – neun Monate später – aufgrund einer neuen Einschätzung eines kantonalen Amts in Frage gestellt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Dieser Schritt stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Gemeindeautonomie dar und wirft grundlegende Fragen zur Verlässlichkeit kantonaler Verfahren und zur Rechtssicherheit auf.


Bundesgericht bestätigt: Gemeinden dürfen Mindestabstände festlegen

Das Bundesgericht hat im Urteil 1C_149/2021 (Fall Tramelan) klar festgehalten, dass Gemeinden Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden in ihren Bau- und Zonenordnungen festlegen dürfen.

Die Behauptung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation, es fehle an einer entsprechenden Rechtsgrundlage, steht somit im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Ein funktionierender Rechtsstaat setzt voraus, dass Urteile des Bundesgerichts respektiert und angewendet werden.


Fragwürdige Signalwirkung für Gemeinden im ganzen Kanton

Statt die demokratische Entscheidung der Gemeinde Au zu respektieren, vermittelt der Kanton St.Gallen mit seiner nachträglichen Kehrtwende das Signal, dass Gemeindeinitiativen trotz Vorprüfung unsicher und rückwirkend anfechtbar seien.

Gemäss Art. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes liegt die Ortsplanung in der Kompetenz der Gemeinden. Wenn nun demokratisch legitimierte Abstandsregeln ohne erkennbare sachliche Grundlage verworfen werden, betrifft das nicht nur Au – sondern jede Gemeinde, die ihre Siedlungsentwicklung eigenständig gestalten will.


Energiepolitik darf lokale Demokratie nicht verdrängen

Vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 wurde der Bevölkerung vom Bundesrat zugesichert, dass Gemeinden selbst bestimmen können, ob und wo Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.

Wenn nun trotz eines klaren Volksentscheids versucht wird, lokale Entscheidungen zu relativieren oder auszuhebeln, untergräbt dies das Vertrauen in Verfahren, Behörden und politische Versprechen.


Wir prüfen rechtliche Schritte

Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg wird sämtliche rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um die Gemeindeautonomie und den Volksentscheid zu verteidigen.

Für uns ist klar: Es geht längst nicht nur um ein einzelnes Projekt, sondern um die grundlegende Frage, ob Gemeinden in St.Gallen ihre demokratischen Rechte weiterhin wahrnehmen dürfen.

Wir werden nicht hinnehmen, dass Behörden den demokratischen Entscheid zur Abstandsfrage mit willkürlichen Einschätzungen missachten.


Manuel Cadonau

Präsident IG Gegenwind Au-Heerbrugg


Unten steht die offizielle Medienmitteilung des Kantons St. Gallen zur Abstandsregelung für Windenergieanlagen im Kanton St. Gallen als PDF zum Download bereit.

Titel Dateiname Typ Grösse
Medienmitteilung_SG_Abstandsregelungen-zu-Windenergienlagen-im-Kanton-St.Gallen-unzulassig-1-.pdf Medienmitteilung_SG_Abstandsregelungen-zu-Windenergienlagen-im-Kanton-St.Gallen-unzulassig-1-.pdf application/pdf 92.83KB


Faktencheck:

Zur Abstimmungsbroschüre der politischen Gemeinde Au

Die Aussage ist irreführend.

Das Volk hat nicht beschlossen, Anlagen an ungeeigneten Standorten aufzustellen.

Das Volk hat weder zugestimmt, riesige Anlagen an windschwachen Standorten mitten in Wohnsiedlungen zu errichten, noch solche Projekte zu unterstützen, die nichts mit der Förderung erneuerbarer Energien für die Allgemeinheit zu tun haben.

Es wurde für geeignete Standorte und Windkraftparks gestimmt – nicht für Einzelanlagen, die lediglich den Profit einzelner Firmen sichern, während die Bevölkerung die negativen Konsequenzen tragen muss.

Faktencheck:
Die Aussage ist irreführend.
Das Volk hat nicht beschlossen, Anlagen an ungeeigneten Standorten aufzustellen.

Das Volk hat weder zugestimmt, riesige Anlagen an windschwachen Standorten mitten in Wohnsiedlungen zu errichten, noch solche Projekte zu unterstützen, die nichts mit der Förderung erneuerbarer Energien für die Allgemeinheit zu tun haben.

Es wurde für geeignete Standorte und Windkraftparks gestimmt – nicht für Einzelanlagen, die lediglich den Profit einzelner Firmen sichern, während die Bevölkerung die negativen Konsequenzen tragen muss.

NEWS:

Flyer - Quellen:

Akustischer Lärm auf Nabenhöhe bis 104.9 db(A):

Vestas V150-4.2 MW™ IEC IIIB/IEC S Facts & figures (Datenblatt des Herstellers)

Schattenwurf bis 1.7 Kilometer:

Schattenwurfstudie Windenergieprojekt SFS Heerbrugg, Interwind AG, Schattenwurfkarte Seite 7.

Microplastikabrieb und PFAS-Emissionen:

Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst, Kurzinformation/Zu einem Einzelaspekt der Erosion von Rotorblättern von Windrädern.

Windkraftanlage kann nachts Lärmgrenzwerte überschreiten:

Schallgutachten Meteotest, Kapitel 7.1 Beurteilung (Seite 22).

Wertverlust von Liegenschaften bis zu 25%:

Studie «Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise». Ralph Bauert, HEV Region Winterthur, 18.10.2023

Mindestabstände in anderen Ländern:

Sachstand «Regelungen des Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohngebieten in ausgewählten europäischen Staaten». Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, WD 7 - 3000 - 001/21 (PDF)

Mindestabstandsinitiativen im Kanton Zürich:

Statistik von Freie Landschaft Zürich, Stand 01.01.2025 (nicht publiziert).


Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg lädt ein zu einer gemeinsamen Informations- und Diskussions-

veranstaltung mit der SFS-Group:

Podiumsdiskussion über das SFS-Windkraftprojekt in Heerbrugg und die 500 m-Mindestabstandsinitiative


Datum: Montag, 13. Januar 2025

Zeit: 19:00 Uhr

Ort: Mehrzweckhalle Wees in Au


Podiumsteilnehmer SFS-Group:

• Jens Breu, CEO

• Claudio Winter, Leiter Infrastruktur


Podiumsteilnehmer IG Gegenwind Au-Heerbrugg:

• Dr. scient. med. Esther Granitzer, Mitglied Stadtparlament St.Gallen

• Siegfried Hettegger, Freie Landschaft St. Gallen


Moderation: Ralph Dietsche, Kommunikations- und Medienexperte (angefragt)


Anschliessend freie Diskussion mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Meinungen zu äussern.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger von Au und Heerbrugg

dazu ein, sich die Argumente beider Seiten anzuhören und eine eigene Meinung zu bilden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Veranstaltung in Ihren Medien ankündigen und sie

besuchen.



Au, 19.11.2024

Jetzt nochmals Einwendungen erheben!


Weil die Machbarkeitsstudie bei der ersten Mitwirkung rechtswidrig geheimgehalten wurde,

musste der Kanton eine zweite Mitwirkung ansetzen. In der ersten Mitwirkung gingen

155 Stellungnahmen ein, davon die allermeisten gegen die Windkraftanlage. Jede Eingabe

zählt und hat eine politische Wirkung! Beteiligen Sie sich auch diesmal wieder an der

öffentlichen Mitwirkung und erheben Sie Einwendungen:

mittels schriftlicher Stellungnahme, siehe die Formularvorlage auf den Folgeseiten

per e-Mitwirkung unter sg.e-mitwirkung.ch.

Wichtig: Alle unabhängig von Kanton und der Stimmberechtigung sind zur Mitwirkung eingeladen!

 

**Ihre Einwendung zählt!** 

ACHTUNG: Eingabefrist 13. Dezember 2024

Zum Ausdrucken Flyer Einwendung:  

-> PDF zum Herunterladen <-


Stellungnahme zur Richtplananpassung Windenergie-

Einzelanlage SFS Heerbrugg (zweite Mitwirkungsrunde) 

Hier ausdrucken und einschicken! 

--> PDF zum Herunterladen <--

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Au, 20.11.2024

Gemeinsame Medienmitteilung

SFS-Windkraftanlage: Kanton verliert Verfahren / Machbarkeitsstudie enthüllt brisante Fakten

--> PDF zum Herunterladen <--

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Au, 19.11.2024

Rekursentscheid: 

Wir haben das Verfahren gegen das Bau- und Umweltdepartement wegen der Verweigerung der Einsichtnahme in die Machbarkeitsstudie SFS-Windrad gewonnen!

--> PDF zum Herunterladen <--

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Au, 23.08.2024

Medienmitteilung

Unterschriften für Gemeindeinitiative zum Mindestabstand von Windkraftanlagen an Gemeinderatskanzlei überreicht

PDF zum Herunterladen

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24.08.2024 

Offener Brief an Bundesrat Albert Rösti, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

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Anbei die Antwort vom Bundesamt für Energie auf den Offenen Brief:

PDF zum Herunterladen

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Medienmitteilung gemeinsam mit Freie Landschaft St.Gallen:

17.03.2024 Verschiebung der Vernehmlassung für SFS-Windkraftanlage gefordert wegen fehlender Informationen: 

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Neue Mitwirkungsrunde im Richtplanverfahren SFS-Windkraftanlage – Amt reagiert auf

Kritik an unzureichenden Informationen

18.04.2024 Neue Mitwirkungsrunde im Richtplanverfahren SFS-Windkraftanlage – Amt reagiert auf

Kritik an unzureichenden Informationen

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Wir sind für Sie da

IG Gegenwind Au-Heerbrugg

gegenwind-au-heerbrugg.ch | info@gegenwind-au-heerbrugg.ch

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